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Ehrenamt des Monats

Ehrungsformat des Landkreises Alzey-Worms

Das Ehrenamt ist eine tragende Säule unserer Gesellschaft. Dass unser Landkreis so lebens- und liebenswert ist, ist auch den vielen Ehrenamtlichen zu verdanken, die sich tagtäglich mit persönlichem Einsatz und Herzblut um unsere Region und die Menschen verdient machen. 

Ab Januar 2023 werden monatlich einzelne Ehrenamtliche, Initiativen oder Vereine aus dem Landkreis Alzey-Worms mit dem Titel „Ehrenamt des Monats“ durch den Landrat ausgezeichnet. Damit schafft der Landkreis ein Ehrungsformat, das Ehrenamtlichen und Vereinen eine öffentlichkeitswirksame Plattform gibt, um auf das besondere Engagement aufmerksam zu machen. Die Ehrungsreihe ergänzt damit zahlreiche Auszeichnungen auf Vereins-, Gemeinde-, Landes- und Bundesebene.

Wertschätzung: Im Gespräch mit Ehrenamtlichen


Neben der Wertschätzung und Anerkennung des ehrenamtlichen Engagements zählt zu den Zielen des Formats auch, mit den Ehrenamtlichen direkt vor Ort ins Gespräch zu kommen. Dabei ist es dem Landrat und dem Netzwerkbüro Ehrenamt auch ein wichtiges Anliegen, mögliche Fehlbedarfe im Ehrenamt zu erkennen, um diesen im Rahmen der Möglichkeiten mit passgenauen Angeboten entgegenwirken zu können.

Häufig gestellte Fragen und Antworten

Wer kann geehrt werden?

Für die Auszeichnung „Ehrenamt des Monats“ können neben Einzelpersonen auch Vereine, einzelne Vereinsabteilungen sowie Initiativen mit gemeinnützigen Anliegen nominiert werden. Nominierte Einzelpersonen müssen nicht zwingend einem Verein oder einer sonstigen gemeinnützigen Organisation angehören. Nominiert werden können demnach auf Einzelpersonen, die sich privat ehrenamtlich engagieren.

Wer kann Ehrenamtliche für die Auszeichnung nominieren?

Zunächst waren ausschließlich die Orts- und Verbandsgemeinden sowie die Kreistagsfraktionen vorschlagsberechtigt. Mit Inkrafttreten der 1. Änderungsfassung der Vergabegrundsätze zum 19.12.2023 können ab sofort auch Vereine, Schulen und die breite Öffentlichkeit Vorschläge unterbreiten. Selbstnominierungen sind nicht zulässig.

Welche Kriterien sind zu erfüllen, um mit dem "Titel" Ehrenamt des Monats ausgezeichnet werden zu können?

Das Netzwerkbüro Ehrenamt legt Schwerpunktthemen fest, unter deren Motto die Ehrungen schwerpunktmäßig stehen. Das jeweilige Motto wird den vorschlagenden Institutionen verbunden mit dem Aufruf mitgeteilt. Für die Auszeichnung „Ehrenamt des Monates“ können neben Einzelpersonen auch Vereine, einzelne Vereinsabteilungen sowie Initiativen mit gemeinnützigen Anliegen nominiert werden. Nominierte Einzelpersonen müssen nicht zwingend einem Verein oder einer sonstigen gemeinnützigen Organisation angehören. Nominiert werden können demnach auch Einzelpersonen, die sich privat ehrenamtlich engagieren.

Bei der Auswahl der Vorschläge sollten folgende Kriterien berücksichtigt werden:

  • das Engagement wirkt sich überwiegend im Landkreis Alzey-Worms aus

  • ehrenamtliche Tätigkeit bzw. Keine (hohe) Aufwandsentschädigung

  • das ehrenamtliche Engagement steht nicht in unmittelbarem Zusammenhang mit einem Arbeitsverhältnis bei dem entsprechenden Träger. 

Eine Mindestengagementdauer ist nicht erforderlich. Somit kann auch kurzfristiges und anlassbezogenes Engagement gewürdigt werden. Nominierungen können ohne Altersbeschränkung erfolgen (auch Kinder und Jugendliche).

Wer entscheidet darüber, wer geehrt wird?

Die dem Landkreis unterbreiteten Vorschläge werden durch den Landrat in Zusammenarbeit mit dem Büro des Landrates bzw. dem Netzwerkbüro Ehrenamt ausgewertet. Die Auswahl sowie die Reihenfolge der Ehrungen erfolgt unter Beachtung des Grundsatzes, die Vielfalt des Ehrenamtes im Landkreis Alzey-Worms mit der Auszeichnung abzubilden. 

Nicht ausgezeichnete Vorschläge verbleiben im Pool bzw. können ggfs. auch für andere Auszeichnungen vorgesehen werden.